Nomen-Verb-Verbindungen im Deutschen
Nomen-Verb-Verbindungen
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Kurz gesagt
Bei einer Nomen-Verb-Verbindung werden ein Nomen und ein bestimmtes Verb bevorzugt miteinander kombiniert: Man trifft eine Entscheidung, fasst einen Beschluss und stellt einen Antrag. Andere Verben können zwar eine ähnliche Grundbedeutung haben, klingen in derselben Verbindung aber oft unüblich oder verändern die Aussage. Deshalb lernt man am besten die ganze Verbindung einschließlich Artikel, Präposition und Kasus.
Überblick
Nomen-Verb-Verbindungen sind feste oder zumindest stark bevorzugte Wortkombinationen. Ein Nomen bezeichnet hier meist eine Sache, Handlung oder Vorstellung, zum Beispiel Entscheidung, Kritik oder Antrag. Das Verb trägt zusammen mit diesem Nomen eine typische Gesamtbedeutung. Wer nur die einzelnen Wörter kennt, kann die passende Kombination nicht immer vorhersagen: Aus Entscheidung und dem allgemeinen Verb machen entsteht im Standarddeutschen normalerweise nicht die idiomatische Form; üblich ist eine Entscheidung treffen.
Solche Verbindungen kommen in allen Bereichen vor. Einige sind im Alltag häufig, etwa Angst haben, eine Frage stellen oder Abschied nehmen. Auf dem Niveau C1 werden besonders die präzisen Verbindungen wichtig, die in Nachrichten, Wissenschaft, Verwaltung und Berufssprache vorkommen: Maßnahmen ergreifen, Kritik üben, Verantwortung übernehmen oder einen Beitrag leisten. Sie machen einen Text nicht automatisch „besser“, ermöglichen aber eine knappe, sachliche und idiomatische Ausdrucksweise.
Nomen-Verb-Verbindungen überschneiden sich mit Funktionsverbgefügen. Bei einem Funktionsverbgefüge hat das Verb nur noch wenig eigene Bedeutung; der Hauptinhalt steckt im Nomen, etwa in eine Entscheidung treffen ≈ entscheiden. Der Begriff Nomen-Verb-Verbindung ist weiter: Er umfasst auch feste Kombinationen, in denen das Verb seine normale Bedeutung deutlicher behält. Die Grenze ist nicht immer eindeutig, und verschiedene Grammatiken ordnen einzelne Beispiele unterschiedlich ein.
So funktionieren Nomen-Verb-Verbindungen
Die Verbindung als Lerneinheit
Eine Verbindung besteht nicht nur aus zwei Wörterbucheinträgen. Zu ihr gehören häufig fünf Informationen:
- das passende Verb: Kritik üben, nicht beliebig Kritik machen;
- der Kasus des Nomens: in einen Beschluss fassen steht Beschluss im Akkusativ (der Form für das direkte Objekt, also für das, worauf die Handlung unmittelbar gerichtet ist);
- Artikel und Numerus: Kritik üben meist ohne Artikel, aber eine Entscheidung treffen mit Artikel; Maßnahmen ergreifen oft im Plural;
- eine feste Ergänzung: Kritik an etwas üben, einen Antrag auf etwas stellen;
- das Register: Maßnahmen ergreifen wirkt sachlicher als etwas dagegen tun.
| Verbindung | Bedeutung in einfachen Worten | Typisches Muster |
|---|---|---|
| eine Entscheidung treffen | sich entscheiden | Akkusativobjekt mit Artikel |
| einen Beschluss fassen | offiziell beschließen | Akkusativobjekt mit Artikel |
| Kritik an etwas üben | etwas kritisieren | meist ohne Artikel; an + Dativ |
| einen Antrag auf etwas stellen | etwas offiziell beantragen | auf + Akkusativ |
| einen Beitrag zu etwas leisten | zu einem Ergebnis oder Zweck beitragen | zu + Dativ |
| Rücksicht auf jemanden nehmen | jemanden oder etwas berücksichtigen | auf + Akkusativ |
| Maßnahmen gegen etwas ergreifen | gezielt gegen etwas handeln | oft Plural; gegen + Akkusativ |
| Verantwortung für etwas übernehmen | für etwas zuständig werden | für + Akkusativ |
Das Verb wird normal gebeugt
Die Wortverbindung ist fest, aber das Verb passt sich an Person, Zeit und Aussageweise an. Beugen bedeutet, dass sich die Verbform verändert: ich treffe, wir trafen, sie hat getroffen. Das Nomen bleibt Teil der Verbindung.
| Form | Beispiel | Hinweis |
|---|---|---|
| Präsens | Der Ausschuss fasst heute einen Beschluss. | Das gebeugte Verb steht im Hauptsatz an zweiter Stelle. |
| Präteritum | Der Ausschuss fasste gestern einen Beschluss. | Diese Vergangenheitsform ist in Berichten häufig. |
| Perfekt | Der Ausschuss hat einen Beschluss gefasst. | Das Partizip II (die Form wie gefasst) steht am Satzende. |
| Nebensatz | Es ist wichtig, dass der Ausschuss einen Beschluss fasst. | Im Nebensatz steht das gebeugte Verb am Ende. |
| mit Modalverb | Der Ausschuss muss einen Beschluss fassen. | Der Infinitiv (die Grundform) steht am Ende. |
Die übrigen Satzglieder dürfen zwischen Nomen und Verb stehen. In Wir haben nach einer langen Debatte einstimmig einen Beschluss gefasst bleibt die Verbindung erkennbar, obwohl weitere Angaben hinzukommen.
Artikel, Plural und Ergänzungen
Der Grad der Festigkeit ist unterschiedlich. Manche Nomen stehen typischerweise ohne Artikel, wenn allgemein die Handlung gemeint ist: Kritik üben, Einfluss nehmen, Widerstand leisten. Ein Artikel wird möglich, wenn das Nomen genauer bestimmt wird: berechtigte Kritik üben, einen erheblichen Einfluss nehmen ist jedoch unüblich; hier sagt man eher erheblichen Einfluss ausüben oder großen Einfluss haben. Das zeigt, dass nicht jede grammatisch denkbare Veränderung auch zur üblichen Verbindung passt.
Bei anderen Verbindungen gehört ein zählbares Nomen mit Artikel zum Grundmuster: eine Entscheidung treffen, einen Antrag stellen, einen Beschluss fassen. Adjektive lassen sich normalerweise einfügen: eine schwierige Entscheidung treffen, einen gut begründeten Antrag stellen. Im Plural fällt der unbestimmte Artikel weg: mehrere wichtige Entscheidungen treffen.
Präpositionen und Kasus müssen mitgelernt werden. Kasus bedeutet Fall, also die Form, die ein Nomen oder Pronomen aufgrund seiner Aufgabe im Satz erhält. Nach an steht bei Kritik an dem Plan der Dativ; nach auf steht in Antrag auf finanzielle Unterstützung der Akkusativ. Eine ähnliche Bedeutung in einer anderen Sprache oder bei einem verwandten Verb ist kein sicherer Wegweiser.
Bedeutung und passende Wortwahl
Nahe Nomen verlangen oft unterschiedliche Verben:
| Nomen-Verb-Verbindung | Kernaussage | Typischer Kontext |
|---|---|---|
| eine Entscheidung treffen | zwischen Möglichkeiten wählen | allgemein, persönlich oder institutionell |
| einen Beschluss fassen | als zuständiges Gremium offiziell beschließen | Verein, Parlament, Vorstand |
| ein Urteil fällen | als Gericht oder wertend entscheiden | Recht; auch übertragene Bewertung |
| eine Vereinbarung treffen | etwas gemeinsam verbindlich absprechen | Vertrag, Zusammenarbeit |
| eine Zusage machen / erteilen | etwas verbindlich versprechen oder genehmigen | Alltag bzw. formeller Kontext |
Die Nomen sind also nicht beliebig austauschbar. Ein Mensch kann persönlich eine Entscheidung treffen; ein Vorstand kann zusätzlich einen Beschluss fassen. Ein Gericht fällt ein Urteil. Die genaue Verbindung zeigt oft schon, welche Situation und welche Beteiligten gemeint sind.
Beispiele im Kontext
| Deutsch | Bedeutung | Hinweis |
|---|---|---|
| Wir haben nach langer Diskussion einen Beschluss gefasst. | Wir haben offiziell etwas beschlossen. | Perfekt; institutioneller Kontext |
| Die Geschäftsführung muss bis Freitag eine Entscheidung treffen. | Die Geschäftsführung muss sich entscheiden. | häufige neutrale Verbindung |
| Er übte Kritik an dem Plan, ohne eine Alternative vorzuschlagen. | Er kritisierte den Plan. | an + Dativ |
| Sie hat einen Antrag auf Wohngeld gestellt. | Sie hat Wohngeld offiziell beantragt. | auf + Akkusativ |
| Das Forschungsteam leistete einen wichtigen Beitrag zur Debatte. | Es trug wesentlich zur Debatte bei. | zu der wird zu zur |
| Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Fahrgäste. | Bitte berücksichtigen Sie die anderen Fahrgäste. | häufig in höflichen Aufforderungen |
| Die Stadt will Maßnahmen gegen den zunehmenden Verkehr ergreifen. | Die Stadt will gezielt dagegen handeln. | sachlich-formelles Register |
| Nach dem Rücktritt übernahm sie die Verantwortung für das Projekt. | Sie wurde für das Projekt zuständig. | für + Akkusativ |
| Mehrere Verbände erhoben Einspruch gegen die neue Regelung. | Sie widersprachen der Regelung offiziell. | Verwaltung und Recht |
| Die neuen Daten geben Anlass zu vorsichtigem Optimismus. | Wegen der Daten darf man vorsichtig optimistisch sein. | unpersönliches Subjekt möglich |
| Der Bericht zieht die bisherigen Annahmen in Zweifel. | Der Bericht bezweifelt die Annahmen. | gehoben und argumentativ |
| Die beiden Unternehmen haben eine Vereinbarung getroffen. | Sie haben etwas verbindlich abgesprochen. | meist gemeinsames Handeln |
| Die Zeugin nahm zu den Vorwürfen Stellung. | Sie äußerte sich zu den Vorwürfen. | zu + Dativ |
| Der Vorschlag fand im Ausschuss breite Zustimmung. | Viele Ausschussmitglieder stimmten ihm zu. | das Nomen ist Subjekt der Aussage |
| Die Reform stößt bei Fachleuten auf Widerstand. | Fachleute lehnen die Reform ab. | bei bezeichnet hier die betroffene Gruppe |
Häufige Fehler
Ein allgemeines Verb wie machen verwenden
- Nicht idiomatisch: Wir müssen eine Entscheidung machen.
- Besser: Wir müssen eine Entscheidung treffen.
- Warum: Machen ist sehr vielseitig, ersetzt aber nicht das Verb einer festen Verbindung. Für das Nomen Entscheidung ist treffen die übliche Wahl.
Zwei passende Ausdrücke miteinander vermischen
- Falsch: Sie hat einen Antrag beantragt.
- Richtig: Sie hat einen Antrag gestellt. / Sie hat die Förderung beantragt.
- Warum: Das Nomen gehört zu einen Antrag stellen; das einfache Verb beantragen nimmt dagegen die gewünschte Sache als Objekt. Die vermischte Form wirkt unnötig doppelt.
Die feste Präposition ändern
- Falsch: Er übte Kritik über den Plan.
- Richtig: Er übte Kritik an dem Plan.
- Warum: Die kritisierte Sache wird in dieser Verbindung mit an und Dativ angeschlossen. Möglich ist auch das einfache Verb: Er kritisierte den Plan.
Artikel und grammatisches Geschlecht falsch bilden
- Falsch: Die Journalistin übte einen Kritik an der Entscheidung.
- Richtig: Die Journalistin übte Kritik an der Entscheidung.
- Warum: Kritik ist feminin; in dieser allgemeinen Bedeutung steht das Wort außerdem meist ohne Artikel. Mit einer näheren Bestimmung ist etwa Sie übte scharfe Kritik üblich.
Das Nomen nach einem ähnlichen Verb austauschen
- Unüblich: Das Gericht traf ein Urteil.
- Idiomaticher: Das Gericht fällte ein Urteil.
- Warum: Treffen passt zu Entscheidung, fällen zu Urteil. Inhaltlich liegen beide Handlungen nah beieinander, die bevorzugten Wortverbindungen sind aber verschieden.
Nur die Bedeutung, nicht die Form lernen
- Unsicher: Der Verein hat Einspruch zu der Entscheidung gemacht.
- Richtig: Der Verein hat Einspruch gegen die Entscheidung erhoben.
- Warum: Zur vollständigen Einheit gehören Einspruch, erheben und die Ergänzung mit gegen + Akkusativ.
Hinweise zum Gebrauch
Viele Nomen-Verb-Verbindungen wirken sachlich, verdichtet oder formell. In einem Gespräch ist Wir haben darüber gesprochen oft natürlicher als Wir haben diesbezüglich einen Austausch geführt. Dagegen sind eine Frage stellen, Angst haben und Abschied nehmen auch in lockerer Alltagssprache völlig normal. Entscheidend ist deshalb nicht die bloße Form „Nomen + Verb“, sondern die einzelne Verbindung.
In Behörden-, Wissenschafts- und Nachrichtentexten helfen solche Verbindungen, Handlungen als Vorgänge oder Gegenstände darzustellen. Die Kommission übt Kritik an der Umsetzung rückt Kritik als Thema in den Vordergrund. Das einfache Verb Die Kommission kritisiert die Umsetzung ist direkter und meist kürzer. Beide Varianten können korrekt sein; die Wahl hängt von Textsorte, gewünschtem Ton und Informationsstruktur ab.
Auch die Stärke einer Aussage kann sich unterscheiden. Bedenken äußern ist zurückhaltender als scharfe Kritik üben. Eine Empfehlung aussprechen klingt offizieller als etwas empfehlen, ohne zwingend stärker zu sein. Wer auf C1-Niveau schreibt, sollte daher nicht nur nach einem „anspruchsvolleren“ Ersatz suchen, sondern prüfen, ob Register und genaue Bedeutung passen.
Nominal geprägte Texte werden schnell schwer lesbar, wenn zu viele solcher Verbindungen aufeinanderfolgen. Ein Satz wie Nach Vornahme einer Prüfung wurde eine Entscheidung über die Einleitung von Maßnahmen getroffen lässt sich oft klarer formulieren: Nach der Prüfung entschied die Behörde, Maßnahmen einzuleiten. Gute Stilentscheidungen wechseln zwischen präzisen Nomen-Verb-Verbindungen und einfachen Verben.
Über die Grundlagen hinaus
Aktiv, Passiv und Perspektive
Viele Verbindungen mit einem Akkusativobjekt können ins Passiv gesetzt werden. Im Passiv steht nicht die handelnde Person, sondern der Vorgang oder sein Ergebnis im Mittelpunkt:
- Der Ausschuss fasste den Beschluss. → Der Beschluss wurde vom Ausschuss gefasst.
- Die Behörde stellte den Antrag zurück. ist keine Variante von einen Antrag stellen: Das trennbare Verb zurückstellen bedeutet hier „verschieben“. Kleine Änderungen an der Verbform können also eine neue Konstruktion erzeugen.
- Die Redaktion übte Kritik. → An dem Vorgehen wurde Kritik geübt. Diese unpersönliche Form ist möglich, wirkt aber deutlich formeller.
Nicht jede Verbindung lässt sich gleich natürlich ins Passiv übertragen. Der Vorschlag fand Zustimmung hat bereits den Vorschlag als Subjekt; ein Passiv ist hier weder nötig noch möglich. Lernende sollten daher ganze Beispielsätze sammeln und nicht automatisch jede Verbindung nach demselben Muster umformen.
Varianten sind nicht immer bedeutungsgleich
Manche Nomen verbinden sich mit mehreren Verben, doch Bedeutung oder Perspektive ändern sich:
| Verbindung | Bedeutung | Unterschied |
|---|---|---|
| Kritik üben | selbst kritisieren | die kritisierende Person handelt |
| Kritik erfahren | kritisiert werden | die betroffene Person oder Sache steht im Mittelpunkt |
| Zustimmung geben | aktiv zustimmen oder etwas genehmigen | eine Person oder Institution erteilt Zustimmung |
| Zustimmung finden | Zustimmung erhalten | ein Vorschlag wird positiv aufgenommen |
| Verantwortung tragen | verantwortlich sein | ein bestehender Zustand |
| Verantwortung übernehmen | verantwortlich werden oder sich dazu bekennen | Übergang oder bewusste Handlung |
| Einfluss haben | wirksam sein | Zustand oder Möglichkeit |
| Einfluss nehmen auf | gezielt einwirken | aktive Einflussnahme |
Solche Reihen sind besonders nützlich, weil ein einziges Nomen mehrere typische Perspektiven eröffnet. Gleichzeitig zeigen sie, warum eine reine Wort-für-Wort-Liste nicht genügt.
Veränderbarkeit und feste Grenzen
Viele Verbindungen erlauben Attribute, Negation und Hervorhebung: keine vorschnelle Entscheidung treffen, massive Kritik an der Umsetzung üben, gerade deshalb einen Antrag stellen. Der Kern bleibt jedoch erhalten. Bei kreativen Abweichungen kann die Aussage verständlich sein, aber nicht mehr idiomatisch wirken.
In Überschriften und administrativen Texten werden Verbindungen außerdem gern zu zusammengesetzten Nomen verdichtet: aus einen Antrag stellen wird Antragstellung, aus einen Beschluss fassen die Beschlussfassung. Diese Formen sind platzsparend, aber oft abstrakter. Im laufenden Text ist die verbale Form häufig leichter zu lesen.
Schließlich ist die Abgrenzung zum Funktionsverbgefüge keine Prüfung mit immer nur einer richtigen Lösung. Kritik üben lässt sich durch kritisieren ersetzen und wird deshalb oft als Funktionsverbgefüge behandelt; zugleich ist es eine typische Nomen-Verb-Kollokation. Kollokation bedeutet hier eine Wortverbindung, deren Bestandteile besonders häufig zusammen auftreten. Für den praktischen Sprachgebrauch ist wichtiger, Form, Bedeutung und Register sicher zu beherrschen, als jedes Beispiel eindeutig einer theoretischen Kategorie zuzuordnen.
Übungstipps
- Karteikarten als Bausteine anlegen: Notieren Sie nicht nur Antrag = ..., sondern einen Antrag auf + Akkusativ stellen. Ergänzen Sie einen vollständigen Satz und die Perfektform hat einen Antrag gestellt.
- Verbindungen nach Nomen ordnen: Sammeln Sie Wortfamilien wie Kritik üben – Kritik erfahren oder Verantwortung tragen – Verantwortung übernehmen. Formulieren Sie zu jeder Variante einen Satz, der den Perspektivwechsel zeigt.
- Eigene Texte überarbeiten: Markieren Sie allgemeine Verben wie machen, tun, haben und geben. Prüfen Sie anschließend in einem guten einsprachigen Wörterbuch, ob eine feste Verbindung genauer wäre. Ersetzen Sie aber nicht automatisch jedes einfache Verb: Natürlichkeit und Klarheit gehen vor formeller Wirkung.
Verwandte Konzepte
- Voraussetzung und Vertiefung: Funktionsverbgefüge — zeigt besonders formelle Verbindungen, in denen das Verb einen großen Teil seiner ursprünglichen Bedeutung verliert.
Voraussetzung
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